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MainVending

AGB | MainVending – Standortpacht und Umsatzbeteiligung

Auf den Rechtsseiten bleiben wir formal, sonst wird's juristisch wackelig.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Michael Weiß (nachfolgend „MainVending") und dem Standortpartner über die Aufstellung und den Betrieb von Verkaufsautomaten durch MainVending.

(2) Abweichende Bedingungen des Standortpartners werden nicht anerkannt, es sei denn, MainVending stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) MainVending bietet zwei Modelle zur Zusammenarbeit an:

  • Modell A · Standortpacht: MainVending stellt Verkaufsautomaten auf einer vom Standortpartner zur Verfügung gestellten Fläche auf und entrichtet hierfür eine monatliche Standortpacht.
  • Modell B · Umsatzbeteiligung: MainVending stellt Verkaufsautomaten auf und beteiligt den Standortpartner am erzielten Umsatz nach einem zwischen den Parteien vereinbarten Schlüssel.

(2) Welches Modell zur Anwendung kommt, ergibt sich aus dem individuellen Vertrag zwischen den Parteien.

§ 3 Standortvoraussetzungen

(1) Der Standortpartner stellt eine ebene, trockene Stellfläche von mindestens 1,2 x 0,8 Metern sowie einen Stromanschluss (Schuko) im Bereich der Stellfläche zur Verfügung.

(2) Für Wein- und Vape-Automaten gilt zusätzlich: Der Standort muss so beschaffen sein, dass Minderjährige keinen unbeaufsichtigten Zugang zum Automaten haben. Die Eignung wird vor Vertragsabschluss durch MainVending geprüft.

§ 4 Stromversorgung

(1) Die Kosten der Stromversorgung trägt der Standortpartner, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) MainVending stellt auf Wunsch eine Verbrauchspauschale zur Erstattung im Provisionsmodell in Aussicht.

§ 5 Bestückung und Sortiment

(1) MainVending oder ein von MainVending beauftragter Servicepartner übernimmt die Bestückung.

(2) Der Standortpartner kann Wünsche zum Sortiment äußern. MainVending berücksichtigt diese, soweit wirtschaftlich vertretbar.

§ 6 Wartung und Service

(1) MainVending übernimmt bei beiden Modellen die regelmäßige Wartung und Störungsbeseitigung ohne weitere Kosten für den Standortpartner.

(2) Reaktionszeiten: 24 Stunden Rückruf, 48 Stunden vor Ort bei werktags gemeldeten Störungen. Bei Totalausfällen frühestmöglich, abhängig von Hardwareverfügbarkeit.

§ 7 Abrechnung und Zahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich zum 5. des Folgemonats per SEPA-Überweisung.

(2) Der Standortpartner erhält im Provisionsmodell eine digitale Abrechnung mit Einsicht in die Verkaufszahlen über ein vom Anbieter bereitgestelltes Dashboard.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, sofern individualvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Eigentum, Vandalismus, Versicherung

(1) Das Eigentum am Verkaufsautomaten verbleibt bei MainVending.

(2) MainVending versichert die Automaten gegen Vandalismus und Diebstahl.

§ 10 Jugendschutz

(1) Wein- und Vape-Automaten verfügen über eine zertifizierte Altersverifikation nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und ggf. des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG).

(2) Der Standortpartner verpflichtet sich, die Voraussetzungen für eine jugendschutzkonforme Aufstellung dauerhaft zu erhalten.

§ 11 Haftung

(1) MainVending haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet MainVending nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der separat einzusehenden Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MainVending in Stockstadt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: Mai 2026 · MainVending · Michael Weiß